Preise Langzeitpflege und Kurzzeitpflege

Bei uns erhalten Sie ein umfassendes Leistungsangebot. Das Leistungsangebot ist in einem umfangreichen Rahmenvertrag (Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die vollstationären Pflege in Rheinland-Pfalz) und dazugehörigen Ergänzungen beschrieben.

Der Tagessatz in unserer Einrichtung deckt fast alle Kosten für die Unterbringung und Versorgung im Heim ab. Weitere Kosten sind zum Beispiel Friseur, Fußpflege, gesetzliche Zuzahlen oder neue Kleidung. Eine Preisliste mit Zusatzleistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage in einem persönlichen Gespräch.

LangzeitpflegePG2PG3PG4PG5
Pflegeleistung66,44 €82,62 €99,48 €107,04 €
ARB0,69 €0,69 €0,69 €0,69 €
ABZU3,39 €3,39 €3,39 €3,39 €
U & V40,24 €40,24 €40,24 €40,24 €
Investitionskosten13,00 €13,00 €13,00 €13,00 €
Gesamt/Tag123,76 €139,94 €156,80 €164,36 €
Gesamt/Monat3.764,78 €4.256,97 €4.769,86 €4.999,83 €
Anteil Pflegekasse1770,00 €1.262,00 €1.775,00 €2.005,00 €
Leistungszuschlag2206,28 €206,31 €206,29 €206,29 €
Eigenanteil/
Monat
2.788,50 €2.788,66 €2.788,56 €2.788,54 €
Die Preise gelten für einen durchschnittlichen Monat mit 30,42 Tagen.

1 Die Pflegekasse trägt ab Pflegegrad 1 einen festen Anteil an Pflegeleistung, ARB und ABZU.

2 Vom davon verbleibenden Eigenanteil übernimmt die Pflegekasse einen weiteren Teil, gestaffelt nach der Dauer des vollstationären Aufenthalts, den sogenannten Leistungszuschlag. Er reicht von 5 % (49,84 €) bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt, bis zu höchstens 70 % (697,89 €) bei mehr als 36 Monaten Aufenthalt.

KurzzeitpflegePG2PG3PG4PG5
Pflegeleistungen73,80 €89,98 €106,84 €114,40 €
ARB0,69 €0,69 €0,69 €0,69 €
ABZU3,39 €3,39 €3,39 €3,39 €
U & V40,24 €40,24 €40,24 €40,24 €
Investitionskosten13,00 €13,00 €13,00 €13,00 €
Gesamt/Tag131,12 €147,30 €164,16 €171,72 €
Gesamt pro 28 Tage3.671,36 €4.124,40 €4.596,48 €4.808,16 €
anteil Pflegekasse1.774,00 €1.774,00 €1.774,00 €1.774,00 €
Eigenanteil/
Tage
1.897,36 €2.350,40 €2.822,48 €3.034,16 €

Kurzzeitpflege:

Die Pflegekasse trägt ab Pflegegrad 2, den Betrag der Pflegeleistung, den ARB und ABZU für höchstens 56 Tage im Jahr und höchstens 1.774 €.

Falls Sie noch Budget aus der Verhinderungspflege zur Verfügung haben, kann dies auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Der Pflegekassenanteil erhöht sich damit auf höchstens 3.386 € im Jahr.

Falls Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € nicht vollständig genutzt haben, können Sie unsere Rechnung über den Eigenanteil bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Pflegekassen erstatten regelmäßig einen Teil der Kosten. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse darüber.


ARB – Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag
ABZU – Ausbildungszuschlag
U&V – Unterkunft und Verpflegung

Alle Preise sind mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialämtern) verhandelt.

Preise gültig ab 01.01.2023

Seit 2017 zahlt jeder Bewohner ab Pflegegrad 2 einen einheitlichen monatlichen Eigenanteil!
Ich berate Sie gerne - vereinbaren Sie einen Termin.
B. WegnerEinrichtungsleiter